Allgemeine Geschäftsbedingungen
& gesetzliche Pflichtangaben
1. Unternehmensangaben (Impressum)
Unternehmen: Häuser mit Herz Immobilien
Inhaberin: Alexandra Gerlach
Anschrift: Holzbrückenweg 13, 35410 Hungen
Telefon: 01516 708 1995
E-Mail: info@haeusermitherz-gerlach.de
Web: https://haeusermitherz-gerlach.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE420477495
Gewerbeerlaubnis
Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO erteilt durch die zuständige Aufsichtsbehörde:
Aufsichts- und Ordnungswesen des Landkreises Gießen, Bachweg 9, 35398 Gießen
Berufshaftpflichtversicherung:
Hiscox SA, Bernhard-Wicki-Str. 3, 80636 München.
Geltungsbereich: Deutschland.
2. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Maklerin und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
3. Vertragsgegenstand
Gemäß nachfolgenden Regelungen wird ein Maklervertrag durch Angebot und Annahme wie folgt geschlossen:
(1) Der Kunde beauftragt die Maklerin mit der Vermarktung seines Objekts im Rahmen eines qualifizierten Alleinauftrags. Hierbei versichert der Kunde, dass er der rechtmäßige Eigentümer des betreffenden Objekts ist bzw. dass er von dem Eigentümer sowie eventuellen Miteigentümern oder anderweitig Verfügungsberechtigten zum Abschluss des Maklervertrags bevollmächtigt ist.
(2) Dem Kunden wird provisionspflichtig die Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages über das genannte Objekt durch die Maklerin nachgewiesen.
4. Rechte und Pflichten der Maklerin
(1) Die Maklerin
- führt den Maklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durch.
- schaltet weitere Makler nur dann ein, wenn dadurch dem Kunden keine weiteren Kosten oder andere belastende Verpflichtungen entstehen.
- stimmt alle individuellen Maßnahmen mit dem Kunden ab.
- führt eine fundierte Verkaufsberatung und Wertermittlung durch.
- erstellt eine individuelle Vermarktungsstrategie sowie ein aussagekräftiges Exposé.
- bewirbt das Objekt auf verschiedenen Internetportalen und ihrer Website.
- organisiert Besichtigungen und führt diese mit Kauf- oder Mietinteressenten vor Ort durch.
- führt eine umfassende Bonitätsprüfung bei Mietinteressenten durch.
- bereitet die Mietvertragsunterzeichnung vor.
- führt die Wohnungsübergabe durch und erstellt ein Übergabeprotokoll.
- vermittelt zwischen Käufer und Verkäufer und führt Kaufpreisverhandlungen.
- bereitet den Notartermin vor und begleitet diesen.
(2) Doppeltätigkeit: Die Maklerin ist berechtigt, auch für den anderen Teil des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden. Hierbei wird die Maklerin die Interessen beider Parteien unparteiisch und neutral wahren, sofern nicht eine einseitige Interessenvertretung ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Geldwäschegesetz (GwG): Die Maklerin ist nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, die Identität ihrer Vertragspartner festzustellen und zu überprüfen.
(4) Vollmacht: Die Maklerin wird vom Kunden bevollmächtigt, soweit für die Erfüllung des Auftrags erforderlich, Auskünfte jeglicher Art einzuholen, insbesondere beim Grundbuchamt, Bau- oder Lastenausgleichsbehörden.
(5) Die Maklerin ist berechtigt, bei Abschluss des notariellen Kaufvertrags, welcher das betreffende Objekt des Verkäufers zum Gegenstand hat, anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Kommt ein Vertrag ohne die Anwesenheit der Maklerin zustande, ist diese vom Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich zu benachrichtigen und ihr auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrages zu übermitteln.
(6) Sämtliche Urheber- und / oder Leistungsschutzrechte an den von der Maklerin erstellten Verkaufs- und Marketingunterlagen inklusive der erstellten Bilder des Objekts liegen bei Häuser mit Herz Immobilien Alexandra Gerlach.
5. Rechte und Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde
- verpflichtet sich, alle für den Verkauf oder die Vermietung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen, wie z.B. Grundrisse, Baupläne, Genehmigungen, Teilungserklärungen, Eigentümerversammlungsprotokolle, Mietverträge, Nebenkostenaufstellungen.
- ist im Rahmen des qualifizierten Alleinauftrags nicht berechtigt, weitere Makler parallel zu beauftragen oder das Objekt privat zu vermarkten. Dazu verweist er alle Interessenten an die Maklerin.
- verpflichtet sich, der Maklerin eine Entschädigung zu zahlen, sollte er den Alleinvertretungsanspruch der Maklerin verletzten, indem er das Objekt während der Vertragslaufzeit privat oder über einen anderen Makler vermarktet. Die Höhe dieser Entschädigung entspricht der Provision, die der Kunde an die Maklerin zu zahlen hätte, wenn der Verkauf oder die Vermietung so aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung durch die Maklerin zustande gekommen wäre.
- hat die Maklerin unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder Änderung seiner Verkaufs- oder Vermietungsabsicht. Gibt der Verkäufer seine Verkaufsabsicht auf oder beendet er die Vermarktung aus ihm zu vertretenden Gründen, so verpflichtet er sich, der Maklerin die bis dahin nachweislich entstandenen und objektspezifischen Aufwendungen zu erstatten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(2) Vorkenntnis: Ist dem Käufer das angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies der Maklerin unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, unter Angabe der Quelle mitzuteilen. Andernfalls gilt die Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit der Maklerin als ursächlich.
(3) Vertraulichkeit & Weitergabeverbot: Alle Informationen und Unterlagen sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Maklerin ist untersagt. Im Falle eines Vertragsabschlusses durch einen Dritten kann dies zur Provisionspflicht führen.
(4) Geldwäschegesetz (GwG): Der Kunde ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Angaben zu machen und entsprechende Nachweise (z.B. Personalausweis) vorzulegen.
6. Provisionsanspruch & Zahlung
(1) Der Provisionsanspruch der Maklerin entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung der Maklerin ein Hauptvertrag (z. B. Kauf- oder Mietvertrag) bezüglich des benannten Objektes zustande kommt. Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages verdient und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Die Höhe der Provision richtet sich nach dem Maklervertrag bzw. dem jeweiligen Angebot.
(3) Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen wird die Provision gemäß § 656c BGB zwischen Verkäufer und Käufer hälftig geteilt, sofern der Käufer Verbraucher ist.
7. Haftung
(1) Die im Exposé enthaltenen Angaben, Unterlagen und Informationen beruhen überwiegend auf Angaben des Eigentümers bzw. sonstiger Dritter. Die Maklerin übernimmt daher keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Beschaffenheit.
(2) Eine Haftung der Maklerin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Maklerin auch für einfache Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Maklerin hat insbesondere keine eigene baurechtliche Prüfung vorgenommen und übernimmt keine Gewähr für die Genehmigungssituation der vorhandenen baulichen Anlagen.
8. Laufzeit und Kündigung
(1) Sofern die Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbaren, wird der Maklervertrag für die Dauer von sechs (6) Monaten fest geschlossen („Initiale Vertragslaufzeit“). Während der Initialen Vertragslaufzeit ist der Maklervertrag nicht ordentlich kündbar. Nach Ablauf der Initialen Vertragslaufzeit verlängert sich die Laufzeit jeweils um einen (1) weiteren Monat, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei (2) Wochen kündigt.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Parteien gegen ihre durch diese AGB festgelegten Rechte und Pflichten verstößt oder wenn auf andere Weise das Vertrauen in das Vertragsverhältnis nachhaltig gestört wurde und ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar ist.
(3) Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
9. Verbraucherstreitbeilegung
Hinweis nach VSBG: Wir sind grundsätzlich bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle Ombudsmann Immobilien IVD/VPB, Littenstraße 10, 10179 Berlin, teilzunehmen. https://www.ombudsmann-immobilien.net/
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung unter https://haeusermitherz-gerlach.de/datenschutz.php zu entnehmen.
11. Widerrufsrecht
Sofern ein Maklervertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Wege des Fernabsatzes zustande kommt, steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular werden gesondert zur Verfügung gestellt und sind abrufbar unter https://haeusermitherz-gerlach.de/widerruf.php.
12. Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand und anwendbares Recht: Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Maklerin und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Kunde Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gerichtsstand.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die restlichen Klauseln gültig.
Stand: 11. Mai 2026