Provision & Doppeltätigkeit
Der Provisionsanspruch der Maklerin entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung der Maklerin ein Kaufvertrag bezüglich des benannten Objektes zustande kommt. Die Provision ist mit Abschluss des Kaufvertrages verdient und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Höhe der Provision beträgt für den Käufer 3,57% (inkl. MwSt.) des notariell beurkundeten Kaufpreises. Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen wird die Provision gemäß § 656c BGB zwischen Verkäufer und Käufer hälftig geteilt, sofern der Käufer Verbraucher ist. Die Maklerin ist berechtigt, auch für den anderen Teil des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden. Hierbei wird die Maklerin die Interessen beider Parteien unparteiisch und neutral wahren, sofern nicht eine einseitige Interessenvertretung ausdrücklich vereinbart wurde. Die Maklerin hat einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer abgeschlossen.
AGB
Diesem Exposé liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit gelten diese als vereinbart.
Vertraulichkeit
Alle Informationen und Unterlagen sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Maklerin ist untersagt. Im Falle eines Vertragsabschlusses durch einen Dritten kann dies zur Provisionspflicht führen.
Haftung
Die im Exposé enthaltenen Angaben, Unterlagen und Informationen beruhen überwiegend auf Angaben des Eigentümers bzw. sonstiger Dritter. Die Maklerin übernimmt daher keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Beschaffenheit.
Eine Haftung der Maklerin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Maklerin auch für einfache Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Maklerin hat insbesondere keine eigene baurechtliche Prüfung vorgenommen und übernimmt keine Gewähr für die Genehmigungssituation der vorhandenen baulichen Anlagen.
Das Angebot ist unverbindlich. Irrtum sowie Zwischenverkauf bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Vorkenntnis
Ist dem Interessenten das angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies der Maklerin unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, unter Angabe der Quelle mitzuteilen. Andernfalls gilt die Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit der Maklerin als ursächlich.
Geldwäschegesetz (GwG)
Die Maklerin ist nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, die Identität ihrer Vertragspartner festzustellen und zu überprüfen. Der Käufer ist daher verpflichtet, die hierfür erforderlichen Angaben zu machen und entsprechende Nachweise (z.B. Personalausweis) vorzulegen.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
Widerrufsrecht
Sofern ein Maklervertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Wege des Fernabsatzes zustande kommt, steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.